Umlagefähigkeit der CO2-Kosten
Seit dem 01.01.2023 gelten neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO2-Kosten auf Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
hat dazu ein Rechentool zur Berechnung auf Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter freigeschaltet. Das Tool soll Vermieter sowie Mieter,
die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen.
CO2-Rechentool BMWK